Selbstverständnis

 

 

Ethik

 

Restauratoren verstehen sich als Angehörige der Freien Berufe und verpflichten sich, ihre Leistungen persönlich und in hoher Qualität zu erbringen. Sie sind Anwalt des zu schützenden, ihnen anvertrauten Kunst- und Kulturgut und sind ihrem Erhalt verpflichtet. Als Maßstab für die hohen Ansprüche an das Berufsbild wurde der Ehrenkodex entwickelt. Ebenso wie die Charta von Venedig gilt er als Maßstab für die restauratorischen Leistungen der Mitglieder des VDR.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Die gesetzliche Grundlagen sind in den einzelnen Ländern bzw. Bundesländer zwar unterschiedlich, jedoch folgen sie dem gleichen Grundgedanken. Zwei Gesetze bilden hierfür die Arbeitsgrundlage für die Restauratorenschaft. In Mecklenburg-Vorpommern gehören das Denkmalschutzgestz (MV) und das Restauratorenschutzgesetz (MV) zu den wichtigsten juristischen Abfassungen. Restauratoren, die diesen gesetztlichen Rahmen entsprechen und im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern tätig sind, sind in der Restauratorenliste (MV) erfasst. Diese wird durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MV) geführt und ist dort hinterlegt.